Teilnahmebedingungen Gewinnspiele/Verlosungen auf Social Media
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Firma NIKIN AG, Sägestrasse 46, 5600 Lenzburg.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Einwohner aus der Schweiz, Deutschland und Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt bzw. volljährig sind. Angestellte von NIKIN AG und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Wettbewerbs beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram und anderen sozialen Netzwerken und wird weder durch sie gesponsert, unterstützt noch organisiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschliessen, die mutmasslich unter Verletzung der Teilnahmebedingungen teilnehmen. Es wird weder eine Teilnahmegebühr fällig noch besteht ein Kaufzwang. Die Aktion läuft, solange wie im Post auf der Social-Media-Plattform angegeben. Die Teilnahme ist während des gesamten Aktionszeitraums möglich. Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
3. Preis- und Gewinnermanagement
Es wird nur der im Wettbewerb näher beschriebene Preis vergeben. Die Vergabe der Preise findet nur unter den Teilnehmern statt, eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere ausserhalb des Einflussbereichs der am Wettbewerb beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind. Sofern nicht seitens des Veranstalters der Aktion in Schriftform anderweitig geregelt, werden die Preise ausschliesslich direkt den Gewinnern zuerkannt. Potenzielle Gewinner werden von NIKIN AG benachrichtigt. Die Gewinner sind verpflichtet, sich innert drei Tagen ab Datum und Zeitstempel der gesendeten Nachricht von NIKIN AG unter Einhaltung der in der Gewinspielausschreibung genannten Modalitäten bei NIKIN AG zu melden. Wird der Anspruch auf einen Preis nicht innert sieben Tagen ab erstmaliger Avisierung beim Veranstalter geltend gemacht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preisanspruch aufzuheben und den Preis einem Reservegewinner zuzuteilen. Für verlorengegangene, verspätete, fehlerhafte, beschädigte, fehlgeleitete oder unvollständige Geltendmachungen bzw. Geltendmachungen, die aus technischen Gründen bzw. zustellungsbedingt oder aus sonstigen Gründen nicht zugestellt werden können, wird keine Haftung übernommen.
4. Auszahlung Preise
Bei Bargewinnen und Wertgutscheinen mit einem Wert von über CHF 1‘000 zieht der Veranstalter 35% des Gewinns (Verrechnungssteuer) vor Überweisung an den Gewinner ab. Der Gewinner erhält vom Veranstalter eine Bestätigung zur Rückforderung der Verrechnungssteuer, welche der persönlichen Steuererklärung beigelegt werden muss. Der Gewinner ist verpflichtet Gewinne über CHF 1‘000 in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren. Bei Naturalgewinnen mit einem Wert von über CHF 1‘000 muss der Gewinner dem Veranstalter eine Wohnsitzbestätigung zusenden, welche er auf eigene Kosten bei der zuständigen Amtsstelle einholen muss. Vor Zusendung der Wohnsitzbestätigung kann der Preis dem Gewinner nicht ausgehändigt werden. Wird die Wohnsitzbestätigung nicht innert Frist (maximal innert 10 Arbeitstagen) vorgelegt, verfällt der Gewinn ohne Ersatzanspruch. Der Gewinner ist verpflichtet Naturalgewinne mit einem Wert von über CHF 1‘000 in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.
5. Datenschutz
Die NIKIN AG verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gewonnenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme bildet der/die Gewinner*in, für welche*r seine/ihre Zustimmung gibt, seinen/ihren Namen, Nickname, Alter Bild und Video für Werbezwecke öffentlich verwenden zu dürfen. Die bereitgestellten Beiträge (z.B. Fotos, Videos, Texte usw.) gelten nicht als vertraulich und mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer, dass er über die vollen Nutzungsrechte daran verfügt. Der Teilnehmer ist zudem damit einverstanden, dass der Veranstalter Beiträge kürzt, Rechtschreibfehler ausbessert und die Beiträge allenfalls für Marketing und zu eigenen Werbezwecken (z.B. Webseiten, Medienplattformen, Druckwerke usw.) verwendet. Der Teilnehmer willigt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel ausdrücklich ein, dass er vom Veranstalter Werbenachrichten auf unbestimmte Zeit erhält (E-Mail, Post). Der Teilnehmer kann jederzeit und kostenlos den Versand von Werbenachrichten unverzüglich stoppen, indem er dies dem Veranstalter mitteilt (telefonisch, per E-Mail, per Post, etc.).
6. Ausschluss
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer und Gewinner vor der Zuerkennung eines Preises zu überprüfen. Dazu zählen unter anderem Name, Alter und Wohnsitz. Der Veranstalter kann die Zuerkennung eines Preises verweigern oder den Preisanspruch zurückziehen und die weitere Teilnahme an der Aktion verwehren, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die vorliegenden Teilnahmebedingungen bzw. Anweisungen, die Teil der Teilnahmebedingungen sind, verletzt wurden, oder wenn ein Teilnehmer sich durch seine Teilnahme an der Aktion einen unlauteren Vorteil verschafft bzw. unter Einsatz betrügerischer oder anderweitig manipulativer Mittel gewonnen hat.
7. Haftung
Der Veranstalter wird mit Aushändigung resp. der Postaufgabe des Gewinns an den Gewinner von allen Verpflichtungen frei. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Verspätungen oder Beschädigungen, welche dem Gewinn auf dem Post- oder Transportweg zukommen und welche durch Umstände herbeigeführt werden, welche ausserhalb seines Verantwortungsbereich liegen. Der Veranstalter haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel des Gewinns. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Es wird keine Haftung übernommen für verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, falsche oder verspätete Teilnahmeeintragungen, sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Gewinnspiels oder die Teilnahme beeinflussen könnte.
8. Vorzeitige Beendigung oder Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemässe Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
9. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz geführt. Alle im Zusammenhang mit dem Gewinn eines Preises verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt der Gewinner. Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der NIKIN AG. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der NIKIN AG ohne gesonderte Benachrichtigung geändert oder zurückgezogen werden.
Lenzburg, Mai 2023